Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Bei entsprechender Beauftragung übernimmt ROKCP die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Unternehmen. Hierzu gehören folgende Teilaufgaben:

  • Betreuung des Betriebes als Fachkraft für Arbeitssicherheit (offizielle Beauftragung), gegenüber Kunden, Behörden und Zertifizierern.
  • Steuerung und Koordination der internen Sicherheitsfachkräften und der beauftragten Personen.
  • Durchführung der quartalsweise durchzuführenden ASA-Sitzung, gemeinsam mit der Geschäftsführung, Bereichsverantwortlichen, Sicherheitsfachkräften, dem Betriebsarzt etc.
  • Überwachung prüfpflichtiger Betriebsmittel.
  • Vermittlung von arbeitsmedizinischer Vorsorge.
  • Begehungen des Betriebes, gemeinsam mit dem Bereichsverantwortlichen, Betriebsarzt und den Arbeitnehmervertretern. Protokollierung der Begehung. 
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, MuSchG etc.
  • Gefahrstoffmanagement
  • Erstellen von Hautschutzplänen gemeinsam mit dem Betriebsarzt.
  • Auswahl und Beschaffung von erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung (PSA)