Gefahrstoffmanagement

Bei entsprechender Beauftragung übernimmt ROKCP die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten.
Hierzu gehören folgende Tätigkeiten: 

  • Erstellung der Gefahrstoff-Betriebsabweisungen auf Basis des Sicherheitsdatenblattes des jeweiligen Herstellers.
  • Erstellung eines umfassenden Gefahrstoffverzeichnisses.
  • Jährliche Schulung der Mitarbeiter gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 14 Abs. 2, allgemein und stoffspezifisch.
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung.
  • Substitutionsprüfung gemäß TRGS 600
  • Erstellung eines Hautschutzplanes gemeinsam mit dem Betriebsarzt.
  • Auswahl und Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
  • Schulung über das Verhalten bei Unfällen.
  • Vorbeugender Brandschutz.
  • Lagerung / Zusammenlagerung von Gefahrstoffen.