Prüfpflichtenmanagement

In der Praxis ist es häufig erforderlich, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens mit den unterschiedlichsten Betriebsmitteln umgehen müssen. Der Einsatz von Betriebsmitteln kann zu gravierenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden führen. Somit sind die Vorgaben zur zyklischen Überwachungspflicht eines Betriebsmittels oftmals durch den Gesetzgeber, die Behörden, die Versicherungsgesellschaften, die Berufsgenossenschaften oder durch den Hersteller geregelt. Am gängigsten ist sicherlich die zyklische DGUV V3-Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln. Gebäude-Versicherungsgesellschaften machen solche zyklischen Prüfungen teilweise zur Voraussetzung für einen gültigen Versicherungsschutz.

Ohne Prüfung kein Versicherungsschutz!

Als professionell agierendes Unternehmen sind diese wiederkehrenden Prüfintervalle zu koordinieren, zu planen und zu überwachen. Hierdurch entsteht eine höhere Betriebs-, Versorgungs- und Rechtssicherheit für das Unternehmen bzw. für den Unternehmer.

Im Einzelnen gilt es zu regeln, welche:

  • Objekte und Anlagen zu prüfen sind,
  • Prüfvorschriften relevant sind,
  • Qualifikation die befähigte Person haben sollte,
  • Prüfintervalle eingehalten werden müssen und 
  • Prüfinhalte zu prüfen sind.


ROKCP bietet für diese komplexe Aufgabe eine einfache Lösung.


Prüfpflichtige Betriebsmittel sind unter andrem (Prüfvorschrift):

  • Leitern und Tritte, (BetrSichV, DGUV Information 208-016)
  • kraftbetriebene Fenster, Türen und Tore, (BetrSichV)
  • Prüfmittel, (DIN EN ISO 9001:2015)
  • Regale (DIN EN 15635, DGUV Information 208-043)
  • elektrische Betriebsmittel, (BetrSichV, DGUV V3)
  • ortsveränderliche Betriebsmittel - handgeführt (DGUV V3)
  • ortsfeste Betriebsmittel (DGUV V3)
  • Absaugungsanlagen, (DGUV Information 209-200)
  • kraftbetriebene Flurförderzeuge, Gabelstapler
    (BetrSichV, DGUV V68)
  • Aufzugsanlagen, (BetrSichV, ARL)
  • Feuerlöscher, (ASR A2.2 und DIN 14406)
  • Kälteanlagen, (BetrSichV, BImSchG)
  • Krananlagen (DGUV Grundsatz 309-001)
  • Druckgeräte, (BetrSichV) etc.
  • Blitzschutzanlagen (BetrSichV)
  • Rauchabzugsanlagen (ASR)
  • Lüftungstechnische Anlagen (ASR)
  • Brandschutztüren (DIN EN 1634-1)
  • Rauchschutztüren (DIN EN 1634-3)

 Es handelt sich hierbei um keine vollständige Aufzählung.